Allgemeine Geschäftsbedingungen (Beteiligungen)
Der Anleger hat sich über die geplante Investition umfassend informiert, den Prospekt erhalten und die veröffentlichten Informationen umfassend
geprüft. Die CVM GmbH wendet sich nur an gut informierte oder erfahrene Anleger
Die Unterlagen dienen dazu, dass er sich über die wesentlichen Umstände, insbesondere die Risiken der Anlage in Kenntnis setzen kann und ihm so die Anlageentscheidung zu erleichtern. Die
Unterlagen sollten daher vor Abschluss des Anlagegeschäfts aufmerksam gelesen werden. Für die Beratung und
Anlageempfehlung benötigen wir gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ab dem 01.01.2013 einen Beratungsbogen (Protokoll) mit einigen Angaben (Die Daten müssen nur einmal erfasst werden und bei einer weiteren Beteiligung später nur aktualisiert werden)
Die Daten können auch in elektronischer Form per Telefon aufgenommen werden. Rufen Sie uns hierzu bitte an: Tel. 06021 - 22600 >> Neue Regelungen zur FinVermV
Der Anleger bekommt jederzeit vor Unterzeichnung des Zeichnungsscheins für die Fondsbeteiligung sowie auch nach der Unterzeichnung auf Nachfrage weitere Einzelheiten zu den Zuwendungen die CVM erhält, mitgeteilt.